Medizinisch-soziale Einrichtungen

Kann ich eine Liste der Pflegeheime in meiner Region erhalten?

Sie können die Website network.carefolio besuchen.

können Sie auf dieser Seite, indem Sie auf die Registerkarte Anbieter klicken, die Einrichtungen nach verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel dem Bezirk oder der Art der Leistungen auswählen.

Die Website des kantonalen Amts für Gesundheit informiert Sie ebenfalls über Pflegeheime:

https://www.ne.ch/autorites/DFS/SCSP/medico-social/ems/Documents/Liste_EMS.pdf

Wie kann ich mit meiner AHV-Rente das Heim bezahlen?

Wenn Sie in ein Heim eintreten und Ihr Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Wenn Ihre finanziellen Mittel bei der Berechnung durch die AHV-Zweigstelle als unzureichend eingestuft werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Unterstützung durch die Gewährung von Ergänzungsleistungen.  Dieses Recht betrifft die Aufnahme in ein Pflegeheim, das einen Leistungsvertrag mit dem Staat abgeschlossen hat. Die AROSS kann Sie über die notwendigen Schritte informieren.

https://www.caisseavsne.ch/particuliers/prestations-complementaires-avsai/prestations-complementaires/

 

Wenn ich krank bin, einen Unfall habe oder ins Krankenhaus muss, wer kümmert sich dann um meinen pflegebedürftigen Ehepartner?

In sozialen Notsituationen hat die AROSS die Möglichkeit, eine Aufnahme in einem der beiden Pflegeheime des Kantons zu organisieren, die über ein Bett für soziale Notfälle in Le Locle und Neuchâtel verfügen. Dieser Aufenthalt von maximal 5 fünf Arbeitstagen ermöglicht es der AROSS, Sie kennenzulernen und Ihre Bedürfnisse zu beurteilen. Anschließend wird in Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Angehörigen, Ihrem Hausarzt und Ihrem Pflegedienst über die weitere Betreuung entschieden.

Meine Eltern haben nicht genug Einkommen, um das Pflegeheim zu bezahlen, muss ich dann für sie zahlen?

Falls das Einkommen einer Person, die in ein Pflegeheim eintritt, nicht ausreicht, kann sie Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen. Die Leistungen werden auf der Grundlage des Einkommens und der Belastungen der Person berechnet, wobei auch das Vermögen berücksichtigt wird. Es ist möglich, dass Ihre Eltern, wenn sie Vermögen haben, zuerst einen Teil davon aufbrauchen müssen, bevor sie Ergänzungsleistungen beantragen können. Kinder können beantragt werden, wenn sie von einem Vermögensentzug ihrer Eltern profitiert haben.

Wer kümmert sich um die Zahlungen des Pflegeheims?

Wenn der Bewohner nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, und auch seine Familie nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, ist es ratsam, eine Verwaltungsbeistandschaft zu beantragen. Das AROSS kann Sie über die notwendigen Schritte informieren. Die Pflegeheime verwalten die Finanzen ihrer Bewohner nicht.